Integrative Erziehung (Inklusion)

Nach §22a, VIII/SGB sollen ,,Kinder mit und ohne Behinderungen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden.”

Hierzu können wir Sie und Ihr Kind bei besonderem/ erhöhtem Förderbedarf durch unser dichtes Netzwerk von Ärzten, Frühförderstelle oder Therapeuten im Alltag stärken und unterstützen. Durch regelmäßige Gespräche mit Ihnen wird geklärt, welche Hilfen das Kind für seine positive Entwicklung benötigt, sowohl in pädagogischer als auch in therapeutischer Sicht.

 

Sprechen Sie uns bitte an, gemeinsam werden wir versuchen, einen geeigneten Weg zu finden!